FAQ zur Telematikinfrastruktur

Allgemein

Das Beispiel Estland ist sehr gut, warum haben wir in Deutschland nicht so ein gutes und digitales Gesundheitswesen?
Estland ist tatsächlich einer der Vorreiter, wenn es um das Thema Digitalisierung geht, sowohl im Gesundheitswesen als auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. Das Land ist sehr klein und hat deutlich weniger Einwohner als Deutschland, was es einfacher macht große Dinge für die Bevölkerung durchzusetzen. Außerdem sind in Estland die Voraussetzungen anders, dort sind viele Institutionen staatlich, wie beispielsweise Kliniken. Darüber hinaus gibt es auch nur eine einzige staatliche Krankenversicherung für alle, nicht wie bei uns viele verschiedene gesetzliche und private. Das macht es der Regierung deutlich einfacher einheitliche Standards auszuarbeiten und umzusetzen.


Wie steht es um den Datenschutz? Ist Deutschland sicher genug vor Hackerangriffen?
Die gematik hat ein dreistufiges Sicherheitskonzept zum Schutz von Daten und vor unerlaubten Zugriffen entwickelt. Darüber hinaus gibt es eine eigene Projektgruppe aus Mitarbeitern, die sich den ganzen Tag mit dem Thema Datensicherheit beschäftigt und mögliche Gefahren analysiert. Mehr dazu gibt es auch in einem Blogartikel auf unserer Seite.
 
Gibt es eine ungefähre zeitliche Einschätzung, wann die TI vollends zum Tragen kommt?
Die TI ist ein sehr dynamisches Feld, dass sich immer wieder weiterentwickelt und auch nie richtig ‚fertig‘ sein wird. Es kommt auch auf die Teilnehmer:innen an, je mehr sich dazu entscheiden den Schritt in Richtung TI frühzeitig zu gehen, desto größer wird die Chance, dass die Mehrwerte zügig auch für Sie als Leistungserbringer spürbar sind.


Wer wartet die Technik innerhalb der TI?
Für Updates und Wartung Ihre TI-Anschlusses ist immer der jeweilige TI-Anbieter zuständig. Er verwaltet die Technik und stellt sicher, dass Sie sicher an das Netz der Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.
 

Kann die opta data meinen Mitarbeiter:innen bei der Nutzung der TI helfen, zum Beispiel in Form von Schulungen?
Die Fachanwendungen der TI werden von Ihrem Softwareanbieter in das genutzte Programm integriert. Er hat die Aufgabe Ihre Software TI-fähig zu machen, damit Sie alles ohne Einschränkung in Ihrer gewohnten Software nutzen können. Daher sieht TI auch für jeden Leistungserbringer anders aus, eben je nach Software, die im Einsatz ist. Schulungen zur Nutzung kann daher Ihr Softwareanbieter am besten durchführen, da er seine Anwendung am besten kennt. 


Können Patient:innen für einen Bruch im Informationsaustausch sorgen?
Theoretisch ja, wenn sie beispielsweise den Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten der ePA nicht freigeben. Jedoch haben auch sie ein Interesse daran, eine optimale Versorgung zu erhalten, daher wäre das ein eher unrealistisches Szenario. Sind die Instanzen hybridfähig (analog + digital) Es wird eine Übergangsfrist geben, in denen beides angeboten wird, da nicht alle Leistungserbringer bereits an die digitale Datenautobahn angeschlossen sind.
 

Welche Akteure sind Teil der TI?
Es ist vorgesehen, dass alle medizinischen Einrichtungen sowie Leistungserbringer im Gesundheitswesen an das Netz der Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Nur wenn alle an die Datenautobahn angeschlossen sind, kann ein ganzheitlicher Austausch stattfinden.


Wo bekomme ich die TI ID her?
Die Telematik-ID ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Leistungserbringer innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) eindeutig identifiziert. Sie wird in elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) und SMC-B-Karten integriert, um sichere Authentifizierung und Kommunikation im digitalen Gesundheitsnetz zu gewährleisten. Die Telematik-ID erhalten Sie von den zuständigen Kammern - je nachdem, zu welcher Berufsgruppe Sie gehören. Die Vergabe erfolgt in der Regel im Rahmen der Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) oder der Security Module Card - Beruf (SMC-B)


Was werden die ersten Ansätze von Interoperabilität für Hebammen in Deutschland sein?
An die TI angeschlossene Hebammen profitieren schon jetzt von der Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und können sektorenübergreifend Daten und Informationen mit Gynäkologen, Kinderärzten und Kliniken austauschen. Das gilt natürlich auch für alle anderen Berufsgruppen, die bereits an der TI angeschlossen sind.


Wer kann die Notfalldaten eingeben? Können Patient:innen bspw. private Kontakte für den Notfall, Blutspende, oder Organspende, eintragen?
Die Notfalldaten legen Hausärzt:innen zusammen mit den Patient:innen an. Es handelt sich hierbei um höchst sensible Daten, daher ist dies dem medizinischen Fachpersonal überlassen.
 

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit?
60 Monate


Wo muss man sich registrieren?
Die Registrierung bei der BundID ist zwingend erforderlich.

 

Anbindung

Wie lange dauert es, bis ich die TI nutzen kann?
Das kommt ganz darauf an. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Ihre Berufsgruppe bereits anschlussfähig ist. Das gilt momentan im Bereich der sonstigen Leistungserbringer für Pflegebetriebe, Physiotherapeuten und Hebammen. Der Prozess der Kartenbeantragung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, bis Sie beide Karten vorliegen haben. Im Anschluss daran wird ein telefonischer Vorab-Check durchgeführt und ein Installationstermin vereinbart. Je nach Dauer der Auslieferung der Karten kann der ganze Prozess zwischen 4 Wochen und 3 Monaten dauern.


Ich habe den eHBA bereits und die SMC-B beantragt, aber noch nicht erhalten. Ist es trotzdem schon möglich, bei Ihnen den TI-Anschluss zu bestellen? 
Ja, Sie benötigen zwar beide Authentifizierungskarten, um von unserem Technikteam angeschlossen zu werden, jedoch können Sie durchaus schon eine Bestellung bei uns durchführen, bevor beide Karten vorliegen. Sobald die Karten dann vorliegen, geben Sie uns Bescheid und wir planen die Installation bei Ihnen. Vor der Installation ist auch noch keine Zahlung fällig


Meine Praxis hat mehrere Standorte. Wie viele TI-Anschlüsse inklusive der Authentifizierungskarten benötige ich?
Grundsätzlich kann man sagen, dass Sie pro IK-Nummer einen TI-Anschluss benötigen. In den meisten Fällen ist das dann ein TI-Anschluss pro Standort. Hinsichtlich der Authentifizierungskarten benötigen Sie mindestens einen eHBA und eine SMC-B pro TI-Anschluss. Wenn Sie merken, dass Sie mehrere eHBA benötigen, können Sie diese jederzeit nachordern. 


Ist ein Anschluss an die TI über thevea möglich? Oder muss das über die opta data Gruppe laufen? 
Als Heilmittelerbringer können Sie Ihren TI-Anschluss gerne über thevea beantragen, das ist kein Problem. Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Telematikportal.
 

Ab wann ist damit zu rechnen, dass Hilfsmittellieferanten eine eHBA beantragen dürfen?
Das kommt ganz darauf an, ob Sie einer Kammer angehören wie z. B. die Gesundheitshandwerker. Für verkammerte Hilfsmittelanbieter läuft die Beantragung über die jeweilige Kammer. Die Möglichkeit der Beantragung über die Kammer erwarten wir voraussichtlich in Q2/2024. Für alle, die keiner Kammer angehören, ist der Beantragungsprozess über das eGBR möglich. Von dort haben wir die Info, dass die Beantragung voraussichtlich ab Sommer 2024 möglich sein wird. Leider sind die Angaben ohne Gewähr und spiegeln den Stand wider, den wir von den jeweiligen Institutionen zum heutigen Stand erhalten haben. Erfahrungsgemäß können sich solche Zeitpläne auch noch einmal verschieben

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Wie sieht es für Pflegeanbieter aus? Wenn die Leitung einer Pflegeeinrichtung (ambulant oder stationär) nicht zu einer medizinischen Berufsgruppe gehört: Wie kann in diesem Fall die Infrastruktur vorbereitet werden?
Eine grundsätzliche Voraussetzung für den Anschluss an die TI sind die Authentifizierungskarten eHBA und SMC-B. Mindestens eine Person im Betrieb muss einen eHBA besitzen, mit dem auch die SMC-B beantragt werden kann. Der eHBA kann nur von medizinischem Fachpersonal, wie z.B. einer Pflegefachkraft beantragt werden. Sobald dieser der Pflegekraft vorliegt, kann z.B. der Pflegedienstleiter mit den Angaben des eHBA eine SMC-B Karte beantragen. Diese verbleibt dann immer im Betrieb, selbst, wenn die Pflegekraft den Betrieb verlässt und der eHBA dann nicht mehr im Betrieb vorhanden ist.
 

Macht es denn Sinn, sich als Heilmittelerbringer jetzt schon anschließen zu lassen? Wann wird dies für die Physiotherapie zur Pflicht?
Aktuell können sich Physiotherapeut:innen freiwillig anschließen und müssen ihren Betrieb 2026 an die TI angeschlossen haben. Abseits der gesetzlichen Pflicht gibt es jedoch viele Vorteile, die die Telematikinfrastruktur Ihnen bietet, sodass die Nutzung sich definitiv auch jetzt schon lohnt.


Wann wird die TI in der Hörakustik Pflicht und wann wird das Muster 15 eine eVerordnung?
Hilfsmittelerbringer:innen werden sich im Laufe des Jahres freiwillig anschließen lassen können, sobald die SmartCards beantragt werden können. Die Details zur eVerodnung behandeln wir in unserem Webinar und finden Sie in unserer Aufzeichnung hier.
 

Sind die Krankenkassen auch an die TI angeschlossen? Bzw. seit wann? Zwecks Leistungsnachweis etc.?
Die Kostenträger sollen ebenfalls Zugriff auf die TI erhalten, allerdings nur stark eingeschränkt und nur für Kostenträgerbezogene Vorgänge.
 

Arbeitet opta data im Rahmen der Projekte mit Hilfsmittel-Leistungserbringerverbänden zusammen?
opta data arbeitet in diesen Projekten immer mit Vertretern der Berufsverbände, die Ihre Interessen mit in das Projekt einbringen.
 

Ab wann wird das E-Rezept für Verbandsstoffe kommen?
Generell gelten hierfür die Fristen aus dem Vortrag, 2026 bzw. 2027. Ob es aber in Bezug auf Verordnungen, die ebenfalls in einer Apotheke eingelöst werden können, noch auf eine frühere Frist hinausläuft, ist aktuell noch nicht ganz klar.
 

Ist die elektronische Verordnung auch für ambulante Sachkosten geplant (z. B. Katheter)?
Alle Verordnungen werden perspektivisch digitalisiert und dafür gelten die Fristen, voraussichtlich 2027 empfehlen wir immer sich zumindest um die Karten frühzeitig zu bemühen. Am besten kann man sich beim eGBR einmal erkundigen, ob die Mitarbeiter:innen dort einmal Kontakt zum jeweiligen Gesundheitsamt aufnehmen und nachfragen können.


Wie relevant und verbindlich ist die TI aktuell für Physio- und Ergotherapeut:innen? 
Physiotherapeut:innen haben bereits jetzt die Möglichkeit sich anschließen lassen zu können, sofern die Software dafür upgedated wurde, Kommunikation im Medizinwesen nutzen und auch auf die Patientenakte zugreifen. Bei zweiterem müssen die Patient:innen jedoch eine Freigabe erteilen. Ergotherapeut:innen können sich ebenfalls anschließen lassen, sobald Authentifizierungskarten für diese Berufsgruppe erhältlich sind.


Sind nach Anschluss an die TI alle im Netzwerk befindlichen Rechner in der Lage bei der TI mitzumachen?
Der jeweilige Software-Anbieter ist verantwortlich dafür, das System TI-fähig zu machen, damit Sie auf alle Anwendungen zugreifen können
 

Bis wann muss ich mich anschließen lassen?
Nach aktuellem Stand sind die Anschlussfristen je Berufsgruppe geregelt. Diese sind für die Pflege der 1.7.2025 und für die Heil- und Hilfsmittelbranche der 1.1.2026.
 

Wie ist die Anbindungspflicht für Pflegeeinrichtungen / Ambulante Einrichtungen?
Laut Digital Gesetz ist der 1.7.2025 die aktuelle Anbindungsfrist für Pflegeeinrichtungen. Wir können aktuell nicht sagen, ob dieser Termin noch einmal verschoben wird.
 

Welche Anmeldefristen gibt es für Hebammen an die Telematikinfrastruktur (TI)?
Hebammen können sich freiwillig an die TI anbinden. Eine harte Anschlussfrist gibt es derzeit nicht. Sobald in Zukunft jedoch alle Informationen nur noch über die TI ausgetauscht werden, sollten Sie sich auch anbinden lassen, um sich künftig sicher und schnell mit allen Akteuren auszutauschen
 

Empfiehlt opta data TI-Partner für Hard- und Software zwecks Umsetzung vor Ort in der Praxis?
Bei einem Anschluss über die opta data Gruppe erhalten Sie Zugriff auf alle notwendigen Komponenten von uns. Einen Konnektor stellen wir in der Praxis nicht auf, nur ein Kartenterminal. Der Konnektor steht im Rechenzentrum. Auch eine Softwarelösung können wir vorweisen, sodass Sie im Grunde alles aus einer Hand erhalten können. Bei der Auswahl einer geeigneten Software ist immer wichtig, dass diese TI-fähig ist.


Wann können sich Sanitätshäuser an die TI anschließen lassen?
In 2024 dürfen sich Hilfsmittelerbringer wie u. a. Sanitätshäuser an die TI anschließen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl ein eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) als auch die SMC-B (Praxisausweis) vorliegen.


Wie sind die allgemeinen Voraussetzungen für den TI-Anschluss?
• mindestens eine Ik-Nummer mit einem Versorgungsvertrag
• stabile Internetverbindung
• mindestens eine Person im Betrieb die einen Heilberuf erlernt hat
 

Ab wann hat wer die Möglichkeit sich freiwillig anzuschließen?
Physiotherapien, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Hebammen und Pflegeeinrichtungen können bereits den eHBA beantragen.
 

Gibt es eine Obergrenze an TI-Anschlüssen pro IK?
Pro Versorgungsvertrag kann ein TI-Anschluss gebucht werden, maximal jedoch 2 pro IK.
 

Wann sind die Berufsgruppenspezifischen Anschlussfristen?
• Pflegebetriebe zum 1.7.2025
• Heilmittelerbringer (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) 1.1.2026
• Hilfsmittelerbringer 1.1.2026

Kartenbeantragung

Wie beantrage ich die SMC-B Karte?
Sie müssen zunächst einen eHBA beantragen und können dann mit der Kartennummer des eHBA eine SMC-B Karte beantragen. Den genauen Vorgang und weitere Infomaterialien zur Kartenbeantragung finden Sie hier.

 

Wie lange ist ein eHBA gültig?
Der eHBA ist immer für 5 Jahre gültig, bevor er erneuert werden muss. Das kann man sich vorstellen, wie einen Personalausweis, der auch nach einigen Jahren neu beantragt werden muss.
 

Wo können die Authentifizierungskarten wie SMC-B und eHBA beantragt werden? 
Die Beantragung dieser Karten für Leistungserbringer im Gesundheitswesen ohne Approbation läuft zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (kurz eGBR). Seit letztem Jahr können Beschäftigte aus den Berufsgruppen der Pflege, Geburtshilfe und auch der Physiotherapie den elektronischen Heilberufsausweis beim eGBR beantragen. Die Ausgabe der Karten erfolgt dann über einen Vertrauensdienstleister wie beispielsweise die Firma D-Trust, welche zur Bundesdruckerei gehört.


Welche Karten werden pro Betrieb benötigt und welche Mitarbeiter:innen können diese beantragen? 
Pro Praxis oder Betrieb muss es in jedem Fall eine SMC-B Karte geben, die den Betrieb als legitimierten Teilnehmer:innen der TI ausweist. Um diese beantragen zu können, muss mindestens eine Person in der Praxis oder dem Betrieb über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfügen. Diesen können nur medizinische Fachkräfte wie z. B. Pflegekräfte, Physiotherapeut:innen oder Hebammen beantragen.
 

Benötigt jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin im Betrieb einen eigenen eHBA? 
Nein, es reicht aus, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin über einen eHBA verfügt. Optional können mehr Mitarbeiter einen eHBA beantragen, handlungsfähig innerhalb der TI ist man aber schon mit jeweils einem eHBA und einer SMC-B.
 

Wie steht es um Gemeinschaftspraxen? Wir sind beispielsweise ein Praxisverbund aus Physio- Logo- und Ergotherapeuten. Benötigen wir also jeder eine eigene Karte? 
Ja, jeder Leistungserbringer muss eine eigene Karte beantragen, sowohl einen eigenen eHBA, da dieser personengebunden und nicht übertragbar ist (er ist wie ein Personalausweis) und es muss ebenfalls eine eigene SMC-B pro Bereich vorliegen. Im Falle von Dokumentationen z. B. in der ePA oder später bei der Abrechnung würde sonst immer nur fälschlicherweise der:die Physiotherapeut:in Daten dokumentieren, ändern und versenden, obwohl es vielleicht der: die Ergotherapeut:in war, der die Dokumentation angelegt hat und dafür die Karte des:der Physiotherapeut:in genutzt hat. Das ist leider ein nicht zulässiges Vorgehen und auch aus datenschutzgründen bedenklich.

 

Müssen Hilfsmittelanbieter mit mehreren Standorten auch separate Karten vorhalten? 
Diese Frage ist recht individuell zu beantworten und kommt ganz auf Ihren Betrieb an. Solange alle Standorte komplett gleiche Leistungen anbieten und darüber hinaus auch eine einzige Infrastruktur nutzen, kann mit einer SMC-B Karte gearbeitet werden. Das sollte aber im Vorfeld am besten einmal genau geklärt werden. Schreiben Sie uns dazu gerne unter  ti-serviceoptadata-gruppede dann schauen wir uns Ihren Fall gerne näher an.
 

Wie können beispielsweise Bürokräfte mit der TI arbeiten, die keinen eHBA bekommen?
Die SMC-B Karte legitimiert die Praxis bzw. die Einrichtung zur Nutzung der TI. Diese Karte ist dauerhaft aktiv und ermöglicht Bürokräften die Arbeit innerhalb der TI. Nur bei der Bearbeitung oder digitalen Unterzeichnung von Dokumenten ist ein eHBA notwendig.
 

Kann ich als Notfallsanitäter:in aus Niedersachsen einen eHBA beantragen?
Aktuell ist die Beantragung des eHBA erst einmal nur für Notfallsanitäter:innen vorgesehen, die ihre Berufserlaubnis in NRW erlangt haben. Weitere Bundesländer werden sukzessive folgen.
 

Wenn ich die SMC-B Karte über den eHBA meiner PDL beantrage und diese dann kündigt, ist meine SMC-B Kare dann ungültig? 
Nein, technisch gesehen sind beide Karten voneinander getrennt gültig und nutzbar. Daher behält auch die SMC-B ihre Gültigkeit, falls die Fachkraft über dessen eHBA die SMC-B Karte beantragt wurde, den Betrieb verlässt. 


Ich habe den eHBA bereits vorliegen. Eine andere Karte aber noch nicht, was muss ich tun bzw. was ist der nächste Schritt?
Super, dass Sie den ersten Schritt bereits gemacht haben und den eHBA vorliegen haben. Um an das Netz der Telematikinfrastruktur angeschlossen werden zu können, benötigen Sie aber in jedem Fall noch die SMC-B Karte. Der eHBA weist Sie persönlich als medizinische Fachkraft aus und die SMC-B legitimiert die Einrichtung als rechtmäßigen Teilnehmer an der TI. Daher ist diese eine Voraussetzung, um den Betrieb an die TI anschließen lassen zu können. Die SMC-B können Sie genauso wie den eHBA über das Serviceportal NRW und einen Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl beantragen.
 

Braucht jede:r Mitarbeiter:in eine Karte und ein Lesegerät? Müssen 30 Mitarbeiter immer an ein Terminal?
Nein, nicht jeder benötigt eine Karte.
 

Welche Mitarbeiter:innen benötigen eine eHBA?
Nur medizinisches Fachpersonal kann einen eHBA beantragen. Wir empfehlen zum Start eine:n Mitarbeiter:in mit einem eHBA auszustatten. Falls sich zeigt, dass mehrere benötigt werden, können diese auch nachbestellt werden


Wie lange sind die Authentifizierungskarten gültig?
Beide Karten haben jeweils eine Gültigkeit von 5 Jahren und müssen nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert bzw. neu beantragt werden. 


Wie bekommt man die eHBA Karte? Wie die SMC-B?
Unter folgendem Link finden sich alle Informationen zur Beantragung sowie Bestellung der beiden Karten.


Wir haben vier Niederlassungen und eine zentrale Software - müssen wir für jeden Standort Zugänge einrichten? 
Es gibt hierbei Ausnahmen, beispielsweise wenn ein gemeinsamer Terminalserver genutzt wird. In der Regel sollte jedoch für jeden Standort ein separater TI-Anschluss bestellt werden. Wichtig zu beachten ist, dass pro Versorgungsvertrag nur eine Refinanzierung gewährt wird. Dementsprechend sollte jeder Standort einen eigenen Versorgungsvertrag haben. 


Wer beantragt den eHBA? Und was, wenn ein:e Mitarbeiter:in den Betrieb wechselt oder eine neue Qualifikation hat?
Der eHBA wird von jedem:jeder Mitarbeiter:in selbstständig beantragt und ist unabhängig vom Betrieb. Bei einer neuen Qualifikation im selben Beruf, ändert sich nichts. Bei einem Berufswechsel muss ein neuer eHBA für den jeweiligen Beruf beantragt werden.
 

Auch im Rettungsdienst findet die Digitalisierung zunehmend Anwendung. Ab wann können die Authentifizierungskarten wie SMC-B und eHBA für das Personal beantragt werden?
Der Rettungsdienst zählt definitiv zu einer wichtigen Berufsgruppe, die von der Telematikinfrastruktur profitieren wird. Gerade wenn es um Notfalldaten geht, können diese Informationen im Ernstfall sogar Leben retten. Daher ist es absolut sinnvoll, die Berufsgruppe des Transport- und Rettungswesens schnellstmöglich einzubinden. Leider haben wir als Anbieter von TI-Anschlüssen nur bedingt Einfluss darauf, wann sich die einzelnen Berufsgruppen an die Telematikinfrastruktur anbinden können. Wir sehen den Bedarf und engagieren uns ebenfalls für mobile Lösungen der TI, da wir glauben, dass diese insbesondere für diese Berufsgruppe, die ja eben mobil unterwegs ist, enorm wichtig sind. Weiterhin ist seitens der Regierung noch offen, ab wann die Authentifizierungskarten wie SMC-B und eHBA beantragt werden können. Diese sind für den Zugang zur Telematikinfrastruktur jedoch unabdingbar.


Wie ist der Ablauf der Beantragung?
1. Bestellung des TI-Anschlusses
2. Registrierung BundID
3. Beantragung Vorgangsnummer eHBA
4. Beauftragung des Druckes der eHBA
5. (Nach Erhalt der eHBA) Beantragung der Vorgangsnummer für SMC-B
6. Beauftragung des Druckes der SMC-B


Wann muss ich die Karten beantragen?
Am besten schnellstmöglich, die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 - 6 Monate
 

Was passiert, wenn ein:e Mitarbeiter:in mit eHBA kündigt mit dem TI-Anschluss?
Sollte kein weiterer eHBA vorliegen muss ein neuer bestellt werden, da sonst kein Zugriff auf die TI möglich ist.


Wo müssen die Karten (eHBA + SMC-B) beantragt werden?
Die Karten werden über das Serviceportal NRW und den VDA D-Trust beantragt.
 

Was wird für die Beantragung an Dokumenten benötigt?
Es wird lediglich die Berufsurkunde benötigt.
 

Welche Berufsurkunde wird für die Beantragung benötigt?
Bei der Berufsurkunde muss es sich um einen Heilberuf handeln.

Technik & Betrieb

Brauche ich bestimmte Hardware, um die Karten auch nutzen zu können? 
Ja, die benötigen Sie. Für die Installation des TI-Anschlusses benötigen Sie neben den Karten weitere Komponenten wie z. B. Zugang zu einem eHealth Konnektor und ein Kartenlesegerät. Beides muss von der gematik zugelassen und vom BSI zertifiziert sein. Diese Komponenten erhalten Sie von Ihrem TI-Dienstleister, der bei der Installation auch die Karten einsetzt.
 

Ist das Angebot der opta data unabhängig vom Softwareanbieter?
Es gibt verschiedene TI-Anbieter auf dem Markt, die unterschiedliche Preise aufrufen. Bei der opta data beläuft sich das Angebot für den Anschluss aktuell auf 168,25€ (mtl. exkl. MwSt.). Unser Angebot ist unabhängig von ihrem Softwareanbieter und mit jeder TI-fähigen Softwarelösung kompatibel. Ihr Softwareanbieter ist hierbei in der Pflicht die jeweilige Softwarelösung TI-fähig zu machen.
 

Wird auch die Branchensoftware für Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen TI-fähig gestaltet? 
Ja, das muss sie sogar, sonst können Sanitätshäuser die TI nicht nutzen. Der jeweilige Software-Anbieter ist da in der Pflicht und muss die Software entsprechend TI-fähig machen
 

Gibt es eine Branchensoftware für den Rettungsdienst für die TI mit der die opta data Gruppe zusammenarbeitet?
Die opta data motion GmbH bietet Softwarelösungen für den Rettungsdienst. Aktuell gibt es noch keine TI-Spezifikationen für die Software Ihrer Berufsgruppe seitens des Gesetzgebers. Wir haben dies jedoch auf dem Schirm und denken Lösungen bereits vor, sodass wir mit unserer Software startklar sind, sobald es für Sie im Rettungsdienst los geht und Sie die TI direkt über unsere Softwarelösung nutzen können.
 

Wie hängen TI und Praxisverwaltungssystem zusammen? Sind die Daten, die in der TI gespeichert sind mit gängigen Praxisverwaltungssystemen kompatibel?
Der Anbieter Ihrer Praxissoftware ist in der Verantwortung seine Software TI kompatibel zu machen. Das bedeutet Sie nutzen die Fachanwendungen der TI innerhalb Ihrer gewohnten Praxisverwaltung, nachdem die Softwareversion vom Anbieter upgedated wurde. Daher wird TI auch für jede Berufsgruppe eben je nach genutzter Software immer ein wenig anders aussehen. Der Vorteil ist, dass Sie sich mehr oder weniger in gewohntem Umfeld ihrer bekannten Software bewegen, die lediglich einige neue Funktionen hinzubekommen wird. 
 

Ich benötige vor Ort in meinem Betrieb also nur das Kartenterminal?
Bei einem Anschluss über opta data erhalten Sie Zugriff auf den Konnektor im Rechenzentrum, dieser muss nicht bei Ihnen im Betrieb stehen, so wie es bei den Ärzt:innen und Apotheker:innen bisher gelöst ist. Bei Ihnen vor Ort steht nur das Terminal. Dieser Weg des Anschlusses nennt sich TI-as-a-Service
 

Stabile Internetanbindung: Welche Mindestgeschwindigkeit wird empfohlen? PC/Laptop: Gibt es da Mindestanforderungen?
Eine Leitung mit 1 Gigabit wird für die Nutzung der TI zwar empfohlen, da sie insbesondere bei großen Datenmengen Geschwindigkeitsvorteile mit sich bringt. Eine solche Leitung ist aber kein Muss. In der Regel kann die TI auch mit geringerem Datendurchsatz problemlos genutzt werden. 
 

Wenn ich gar keine eigene IT mehr habe, sondern mich nur bei meinem Anbieter (von überall möglich) auf dessen Server einlogge/arbeite, was muss ich dann beachten? Wie/Wo muss die TI dann eingerichtet werden?
Wenn eine Cloud-Software über einen Anbieter genutzt wird, ist dieser in der Verantwortung diese TI-fähig zu machen. Dazu wird ein Kartenterminal sowie der Zugang zu einem Konnektor benötigt, was über einen TI-Anbieter abgedeckt werden kann. Dieser kümmert sich um die Komponenten. Sie als Leistungserbringer müssen sich dann nur noch um die Authentifizierungskarten kümmern.
 

Wie sieht es mit mobilen Lösungen aus für Berufsgruppen, die keine stationäre Praxis haben? 
Auch das haben wir von opta data vorgedacht und entwickeln dazu aktuell gemeinsam mit Partnern aus dem Markt Lösungsansätze. Sobald es dazu handfeste Neuigkeiten gibt, werden wir Sie gern informieren.
 

Können Patient:innen ihre Stammdaten selbst aktualisieren oder nur die Arztpraxis? 
Patient:innen können ihre eigenen Stammdaten ausschließlich bei ihrer Krankenkasse ändern (lassen). Die Kasse aktualisiert die Daten und die Arzt- oder Leistungserbringerpraxis kann die aktuellen Stammdaten über die TI abfragen.
 

Welches Kartenlesegerät wird empfohlen?
Orga Neo Classic

TI-Anwendungen

Woher wissen Ärzt:innen, wer bereits an der TI teilnimmt?
In der Fachanwendung KIM gibt es einen Verzeichnisdienst, der alle an die TI angeschlossenen und berechtigten Praxen und Institutionen auflistet, die u. a. KIM-Nachrichten miteinander austauschen können. Wenn eine Praxis dort hinterlegt ist, ist sie definitiv Teilnehmer an der TI.
 

Ab wann steht das NFDM dem Rettungsdienst und den Notfallsanitäter:innen zur Verfügung?
Stand heute ist die Anbindung der Notfallsanitäter:innen für 2024 geplant. Dies ist allerdings noch nicht gesetzlich fixiert. Einen konkreten Zeitplan für die übrigen Berufsgruppen innerhalb des Transport- und Rettungswesens gibt es leider noch nicht. Leider haben wir keinen Einfluss auf den Zeitplan, hoffen aber, dass die Anbindung zeitnah möglich sein wird. Über unseren Infoservice halten wir Sie gerne darüber auf dem Laufenden.
 

Kann bei der Nutzung der ePA ausgewählt werden, welche Daten Hausärzt:innen sehen können? Impfpass beispielsweise ja, andere Dokumente nicht?
Diese Frage lässt sich mit einem klaren JA beantworten. Die Freigabe der Daten innerhalb der ePA wird ausschließlich von den Versicherten selbst bestimmt. Das bedeutet, dass einzig und allein die Patient:innen freigeben, welche Ärzt:innen welche Daten sehen können. So kann beispielsweise der Impfpass für den Hausarzt/die Hausärztin freigegeben werden, für alle anderen Ärzt:innen jedoch gesperrt bleiben. Zahnärzt:innen wiederum können auf das Zahnbonusheft zugreifen, sehen aber den Impfpass und alle anderen Daten nicht.
 

Kann ich als ambulanter Pflegedienst die eRezepte für meine Klient:innen über KIM abrufen und sie ggf. sogar direkt einer Apotheke zuweisen?
Ja, über die Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) können Pflegedienste zukünftig eRezepte direkt bei behandelnden Ärzt:innen anfordern. Diese erstellen das Rezept digital und senden es zurück. Im Anschluss kann es einer Apotheke zugewiesen werden, bei der das Medikament abgeholt werden können oder die sie im besten Fall sogar dem Pflegedienst ausliefert. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Blogbeitrag zur Medikamentenbestellung
 

Werden zukünftig auch weitere Verordnungen digital abgewickelt oder nur das eRezept für Arzneimittel? 
Schritt für Schritt werden alle papierbasierten Verordnungen digitalisiert und in eine elektronische Variante umgewandelt. Dies geschieht jedoch nicht für alle Bereiche gleichzeitig. Auch für Verordnungen bspw. in der Pflege oder dem Heil- und Hilfsmittelbereich sind diese Prozesse bereits in der Entwicklung und werden nach ausgiebigen Tests flächendeckend und schrittweise für alle Berufsgruppen zur Verfügung stehen.


Ist der QR-Code beim eRezept mehrfach einlösbar und können Patient:innen auch mehrere Wege zur Übermittlung des Rezeptes gleichzeitig einfordern (beispielsweise auf der Karte und als Ausdruck)?
Nein, sobald der QR-Code in der Apotheke gescannt wurde, wird der Code vom Apotheker dispensiert und somit ungültig für weitere Einlösungen. Patient:innen können sich mittlerweile auch zwischen 3 Wegen entscheiden, auf denen sie das Rezept ausgestellt bekommen: Papierausdruck mit QR-Code, Abholen des Rezepts aus der TI über die eRezept-App der gematik oder eben speichern des Rezepts auf der eGK. Aktuell kann nur einer dieser 3 Wege pro Rezept genutzt werden, die Verordnung wird ja auch in dem Moment ungültig, sobald sie das erste Mal eingelöst wird.
 

Wird auch die Abrechnung eines Rezepts voll elektronisch abgewickelt? Also kann ich als Physiotherapeut:in beispielsweise dann alles digital abbilden?
Das ist noch Zukunftsmusik, aber ja, dahin soll der Weg gehen, denn es macht durchaus Sinn alle Wege innerhalb der Versorgung von Patient:innen digital abzuwickeln. Stand heute ist dies aber noch nicht möglich.
 

Bei den Schwangeren: ist der Mutterpass im Notfalldatensatz gespeichert?
Nein, der Mutterpass ist ein medizinisches Informationsobjekt (MIO) und gehört nicht in die Notfalldaten. Diese müssen möglichst schlank sein und schnell und auf einen Blick erkennen lassen welche Daten es zu den Patient:innen gibt. Daher ist der Notfalldatensatz nur Daten vorbehalten, die im Ernstfall zur Versorgung wichtig sind. Sollte es bei einer Schwangeren für den Notfall relevante Daten geben, können diese dort einzeln hinterlegt werden. Der gesamte Mutterpass ist dann Teil der elektronischen Patientenakte.
 

Wer pflegt die Daten von Patient:innen in die ePA ein?
Medizinisches Fachpersonal, das berechtigt ist in der TI zu arbeiten und über einen eHBA (elektronischen Heilberufsausweis) verfügt, ist berechtigt Daten der Patient:innen in die ePA einzupflegen. Natürlich geht dem das Einverständnis der Patient:innen voraus. Darüber hinaus hat jeder Patient und jede Patientin selbst die Hoheit über die Daten in der ePA und kann dort ebenfalls eigenständig Daten eintragen.
 

Ab wann kann die Pflege in die ePA eintragen (Schreibrechte) oder ist das bereits heute Pflegediensten schon möglich, wenn sie an die TI angebunden sind?
Daten in die ePA einzutragen ist für die Pflege heute schon möglich. Die Voraussetzungen dafür sind ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur für den eHBA und SMC-B Karten vorliegen müssen und eine Software, die TI-kompatibel ist und die Funktion zum Bearbeiten der ePA unterstützt.
 

Was ist das Versichertenstammdatenmanagement?
Das Versichertenstammdatenmanagement hat die Aufgabe, die Stammdaten der Versicherten, welche auf der eGK gespeichert sind, aktuell zu halten. Das VSDM beinhaltet die Online-Prüfung sowie die Aktualisierung dieser Daten und ist bei jeder ersten Inanspruchnahme von Behandlungen im Quartal durchzuführen.
 

Findet bereits ein Abgleich bei den Leistungserbringern statt?
Ein VSDM-Abgleich findet bei allen Leistungserbringern statt, die bereits an die TI angeschlossen und verpflichtet sind, das VSDM für gesetzlich Versicherte zu nutzen. 
 

Ist die eGK als digitale Version verfügbar?
Aktuell ist die eGK eine physische Karte. Die neue Generation der eGK soll mit NFC-Technologie ausgestattet sein und ermöglicht den kontaktlosen Austausch von Daten. Künftig können Patient:innen mit der elektronischen Gesundheitskarte und einem Smartphone oder Tablet wichtige digitale Anwendungen, wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (eRezept), in vollem Umfang nutzen. 


Wie können Patient:innen den Erhalt von Leistungen unterschreiben?
Dazu wird es künftig für alle Berufsgruppen, wie z. B. Heilmittel oder Pflege eine Lösung zur Dokumentation von Leistungen geben – den elektronischen Leistungsnachweis. Mit dem eID-Service von egeko stellt opta data bereits digitale Lösungen bereit. 
 

Darf ein Arzt/eine Arztpraxis eRezepte über KIM an Sanitätshäuser/Homecare-Unternehmen senden? 
Sobald der Anschluss durchgeführt wurde können Sanitätshäuser über KIM mit Arztpraxen kommunizieren und Daten austauschen.
 

Welche Fachanwendungen gibt es bereits?
• KIM
• ePA (elektronisches Patientenakte)
• eMP (elektronischer Medikationsplan)
• VSDM (Versichertenstammdatenmanagement)

Refinanzierung

Wann kann die Refinanzierung beantragt werden?
Die Beantragung auf Kostenerstattung ist erst nach erfolgreicher Installation möglich. Sie benötigen die Rechnung sowie das Datum der Installation, welche beim GKV-SV eingereicht werden müssen. Die opta data stellt Ihnen erst dann eine Rechnung, wenn Ihr Betrieb erfolgreich angeschlossen wurde.
 

In welchem Umfang werden die Kosten erstattet?
Aktuell gibt es Refinanzierungsvereinbarungen des GKV-SV für die Physiotherapie, die Pflege und für Hebammen. Die Refinanzierung teilt sich in die Grundpauschale, die bei allen Berufsgruppen 207,92 € beträgt, und die Zuschlagspauschale für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in Höhe von 7,77 €. Nur bei der Menge der Zuschläge unterscheiden sich die Berufsgruppen:

Die Pflege ist mit max. 2 Zuschlagspauschalen gedeckelt, Physiotherapeut:innen bekommen die Zuschlagspauschale pro eHBA bei unbegrenzter Anzahl. Für Hebammen ist die Zuschlagspauschale nach betreuten Geburten gestaffelt:

207,92€ mtl.
0-100 Geburten/Jahr100-200 Geburten/Jahr>200 Geburten/Jahr
bis zu 2 MA mit eHBA = max. 15,53 € mtl.bis zu 3 MA mit eHBA = max. 23,30 € mtl.bis zu 4 MA mit eHBA = max. 31,07 € mtl.


Die Refinanzierung heißt: Praxisinhaber:innen strecken die Summe vor und bekommten diese vom GKV wieder?
Genau, nach der Installation der TI bei Ihnen vor Ort erhalten Sie ein Installationsprotokoll und die erste Rechnung. Mit diesen Unterlagen können Sie dann beim Antragsportal des GKV-SV die Refinanzierung beantragen. Das Portal finden Sie hier: https://antraege.gkvspitzenverband.de/home. Da es jedoch eine Weile dauern kann bis die Refinanzierungssumme des GKV-SV bei Ihnen eingeht, müssen Sie die Kosten zunächst vorstrecken.


Wie läuft es mit der Refinanzierung, wenn die Praxis vor dem Ende der letzten Rate schließt. Bleiben Praxisbetreiber:innen dann auf den Kosten sitzen?
Genaue Informationen zu Einzelfällen können mit der Kostenerstattenden Stelle, dem GKV-Spitzenverband, geklärt werden. Dieser refinanziert die Kosten für den Anschluss an die TI. Hier finden Sie weitere Informationen und einen Kontakt: https://www.gkvspitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/telematikinfrastruktur/ti.jsp


Wer finanziert den TI-Anschluss?
Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist mit Kosten verbunden, die grundsätzlich vom GKV-Spitzenverband refinanziert werden. In welchem Umfang dies der Fall ist, wird von den jeweiligen Berufsverbänden verhandelt und in einer Refinanzierungsvereinbarung festgelegt.
 

Wie steht es um die Kosten der Authentifizierungskarten? Werden diese erstattet? 
Aktuell wird die gesamte Refinanzierungsvereinbarung des TI-Anschlusses für die jeweiligen Berufsgruppen verändert. Offiziell gibt es dazu noch keine verlässlichen Aussagen. Bisher waren die Karten jedoch in unterschiedlicher Höhe Bestandteil der jeweiligen Refinanzierungsvereinbarungen, sodass wir davon ausgehen, dass dies auch in der neuen Vereinbarung so sein wird. Sobald es konkrete Informationen dazu gibt, werden wir Sie über den Infoservice dazu benachrichtigen.
 

Wie funktioniert die Refinanzierung? Ab wann kann ich eine Refinanzierung beantragen? Und muss ich diesen Antrag monatlich neu stellen? 
Der GKV-Spitzenverband kommt für die Kosten der Anbindung an die Telematikinfrastruktur auf. Derzeit wird über eine Anpassung der Refinanzierung verhandelt, die eine monatliche Kostenerstattung vorsieht. Sobald die Verhandlungen dazu abgeschlossen sind, informieren wir Sie selbstverständlich über unseren Infoservice. Bei einer TI-Anbindung über die opta data erhalten Sie erst nach erfolgreichem Anschluss eine Rechnung. Diese benötigen Sie, um die Refinanzierung im Antragsportal des GKV-SV beantragen zu können. Der Antrag muss dann nicht jeden Monat neu gestellt werden.
 

Muss der Antrag zur monatlichen Refinanzierung alle drei Monate erneut gestellt werden oder reicht es einmalig und dann wird automatisch quartalsweise refinanziert?
Nein, wenn der Antrag einmal genehmigt wurde, wird quartalsweise automatisch ausgezahlt.
 

Wir haben noch keinen Konnektor, sondern nur zwei eHBA und SMC-B. Kann ich die Refinanzierung trotzdem nutzen?
Bei einem TI-Anschluss über opta data erhalten Sie Zugriff auf einen Konnektor im Rechenzentrum. Wir stellen keine Konnektoren vor Ort auf. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Sie sich um die Instandhaltung und anfallende Updates nicht kümmern müssen. Das liegt alles bei opta data. Die Beantragung auf eine Refinanzierung ist erst nach dem erfolgreichen Anschluss an die TI möglich. Erst nach erfolgreicher Anbindung an die TI stellt opta data den Anschluss in Rechnung. Diese wird im weiteren Verlauf für die Beantragung der Refinanzierung benötigt.

Welche Kosten sind nicht refinanzierbar?
Die Einrichtung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes unter einem TI-Anschluss, zusätzliche KIM-Postfächer.