Wie lange dauert es, bis ich die TI nutzen kann?
Das kommt ganz darauf an. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Ihre Berufsgruppe bereits anschlussfähig ist. Das gilt momentan im Bereich der sonstigen Leistungserbringer für Pflegebetriebe, Physiotherapeuten und Hebammen. Der Prozess der Kartenbeantragung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, bis Sie beide Karten vorliegen haben. Im Anschluss daran wird ein telefonischer Vorab-Check durchgeführt und ein Installationstermin vereinbart. Je nach Dauer der Auslieferung der Karten kann der ganze Prozess zwischen 4 Wochen und 3 Monaten dauern.
Ich habe den eHBA bereits und die SMC-B beantragt, aber noch nicht erhalten. Ist es trotzdem schon möglich, bei Ihnen den TI-Anschluss zu bestellen?
Ja, Sie benötigen zwar beide Authentifizierungskarten, um von unserem Technikteam angeschlossen zu werden, jedoch können Sie durchaus schon eine Bestellung bei uns durchführen, bevor beide Karten vorliegen. Sobald die Karten dann vorliegen, geben Sie uns Bescheid und wir planen die Installation bei Ihnen. Vor der Installation ist auch noch keine Zahlung fällig
Meine Praxis hat mehrere Standorte. Wie viele TI-Anschlüsse inklusive der Authentifizierungskarten benötige ich?
Grundsätzlich kann man sagen, dass Sie pro IK-Nummer einen TI-Anschluss benötigen. In den meisten Fällen ist das dann ein TI-Anschluss pro Standort. Hinsichtlich der Authentifizierungskarten benötigen Sie mindestens einen eHBA und eine SMC-B pro TI-Anschluss. Wenn Sie merken, dass Sie mehrere eHBA benötigen, können Sie diese jederzeit nachordern.
Ist ein Anschluss an die TI über thevea möglich? Oder muss das über die opta data Gruppe laufen?
Als Heilmittelerbringer können Sie Ihren TI-Anschluss gerne über thevea beantragen, das ist kein Problem. Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Telematikportal.
Ab wann ist damit zu rechnen, dass Hilfsmittellieferanten eine eHBA beantragen dürfen?
Das kommt ganz darauf an, ob Sie einer Kammer angehören wie z. B. die Gesundheitshandwerker. Für verkammerte Hilfsmittelanbieter läuft die Beantragung über die jeweilige Kammer. Die Möglichkeit der Beantragung über die Kammer erwarten wir voraussichtlich in Q2/2024. Für alle, die keiner Kammer angehören, ist der Beantragungsprozess über das eGBR möglich. Von dort haben wir die Info, dass die Beantragung voraussichtlich ab Sommer 2024 möglich sein wird. Leider sind die Angaben ohne Gewähr und spiegeln den Stand wider, den wir von den jeweiligen Institutionen zum heutigen Stand erhalten haben. Erfahrungsgemäß können sich solche Zeitpläne auch noch einmal verschieben
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Wie sieht es für Pflegeanbieter aus? Wenn die Leitung einer Pflegeeinrichtung (ambulant oder stationär) nicht zu einer medizinischen Berufsgruppe gehört: Wie kann in diesem Fall die Infrastruktur vorbereitet werden?
Eine grundsätzliche Voraussetzung für den Anschluss an die TI sind die Authentifizierungskarten eHBA und SMC-B. Mindestens eine Person im Betrieb muss einen eHBA besitzen, mit dem auch die SMC-B beantragt werden kann. Der eHBA kann nur von medizinischem Fachpersonal, wie z.B. einer Pflegefachkraft beantragt werden. Sobald dieser der Pflegekraft vorliegt, kann z.B. der Pflegedienstleiter mit den Angaben des eHBA eine SMC-B Karte beantragen. Diese verbleibt dann immer im Betrieb, selbst, wenn die Pflegekraft den Betrieb verlässt und der eHBA dann nicht mehr im Betrieb vorhanden ist.
Macht es denn Sinn, sich als Heilmittelerbringer jetzt schon anschließen zu lassen? Wann wird dies für die Physiotherapie zur Pflicht?
Aktuell können sich Physiotherapeut:innen freiwillig anschließen und müssen ihren Betrieb 2026 an die TI angeschlossen haben. Abseits der gesetzlichen Pflicht gibt es jedoch viele Vorteile, die die Telematikinfrastruktur Ihnen bietet, sodass die Nutzung sich definitiv auch jetzt schon lohnt.
Wann wird die TI in der Hörakustik Pflicht und wann wird das Muster 15 eine eVerordnung?
Hilfsmittelerbringer:innen werden sich im Laufe des Jahres freiwillig anschließen lassen können, sobald die SmartCards beantragt werden können. Die Details zur eVerodnung behandeln wir in unserem Webinar und finden Sie in unserer Aufzeichnung hier.
Sind die Krankenkassen auch an die TI angeschlossen? Bzw. seit wann? Zwecks Leistungsnachweis etc.?
Die Kostenträger sollen ebenfalls Zugriff auf die TI erhalten, allerdings nur stark eingeschränkt und nur für Kostenträgerbezogene Vorgänge.
Arbeitet opta data im Rahmen der Projekte mit Hilfsmittel-Leistungserbringerverbänden zusammen?
opta data arbeitet in diesen Projekten immer mit Vertretern der Berufsverbände, die Ihre Interessen mit in das Projekt einbringen.
Ab wann wird das E-Rezept für Verbandsstoffe kommen?
Generell gelten hierfür die Fristen aus dem Vortrag, 2026 bzw. 2027. Ob es aber in Bezug auf Verordnungen, die ebenfalls in einer Apotheke eingelöst werden können, noch auf eine frühere Frist hinausläuft, ist aktuell noch nicht ganz klar.
Ist die elektronische Verordnung auch für ambulante Sachkosten geplant (z. B. Katheter)?
Alle Verordnungen werden perspektivisch digitalisiert und dafür gelten die Fristen, voraussichtlich 2027 empfehlen wir immer sich zumindest um die Karten frühzeitig zu bemühen. Am besten kann man sich beim eGBR einmal erkundigen, ob die Mitarbeiter:innen dort einmal Kontakt zum jeweiligen Gesundheitsamt aufnehmen und nachfragen können.
Wie relevant und verbindlich ist die TI aktuell für Physio- und Ergotherapeut:innen?
Physiotherapeut:innen haben bereits jetzt die Möglichkeit sich anschließen lassen zu können, sofern die Software dafür upgedated wurde, Kommunikation im Medizinwesen nutzen und auch auf die Patientenakte zugreifen. Bei zweiterem müssen die Patient:innen jedoch eine Freigabe erteilen. Ergotherapeut:innen können sich ebenfalls anschließen lassen, sobald Authentifizierungskarten für diese Berufsgruppe erhältlich sind.
Sind nach Anschluss an die TI alle im Netzwerk befindlichen Rechner in der Lage bei der TI mitzumachen?
Der jeweilige Software-Anbieter ist verantwortlich dafür, das System TI-fähig zu machen, damit Sie auf alle Anwendungen zugreifen können
Bis wann muss ich mich anschließen lassen?
Nach aktuellem Stand sind die Anschlussfristen je Berufsgruppe geregelt. Diese sind für die Pflege der 1.7.2025 und für die Heil- und Hilfsmittelbranche der 1.1.2026.
Wie ist die Anbindungspflicht für Pflegeeinrichtungen / Ambulante Einrichtungen?
Laut Digital Gesetz ist der 1.7.2025 die aktuelle Anbindungsfrist für Pflegeeinrichtungen. Wir können aktuell nicht sagen, ob dieser Termin noch einmal verschoben wird.
Welche Anmeldefristen gibt es für Hebammen an die Telematikinfrastruktur (TI)?
Hebammen können sich freiwillig an die TI anbinden. Eine harte Anschlussfrist gibt es derzeit nicht. Sobald in Zukunft jedoch alle Informationen nur noch über die TI ausgetauscht werden, sollten Sie sich auch anbinden lassen, um sich künftig sicher und schnell mit allen Akteuren auszutauschen
Empfiehlt opta data TI-Partner für Hard- und Software zwecks Umsetzung vor Ort in der Praxis?
Bei einem Anschluss über die opta data Gruppe erhalten Sie Zugriff auf alle notwendigen Komponenten von uns. Einen Konnektor stellen wir in der Praxis nicht auf, nur ein Kartenterminal. Der Konnektor steht im Rechenzentrum. Auch eine Softwarelösung können wir vorweisen, sodass Sie im Grunde alles aus einer Hand erhalten können. Bei der Auswahl einer geeigneten Software ist immer wichtig, dass diese TI-fähig ist.
Wann können sich Sanitätshäuser an die TI anschließen lassen?
In 2024 dürfen sich Hilfsmittelerbringer wie u. a. Sanitätshäuser an die TI anschließen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl ein eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) als auch die SMC-B (Praxisausweis) vorliegen.
Wie sind die allgemeinen Voraussetzungen für den TI-Anschluss?
• mindestens eine Ik-Nummer mit einem Versorgungsvertrag
• stabile Internetverbindung
• mindestens eine Person im Betrieb die einen Heilberuf erlernt hat
Ab wann hat wer die Möglichkeit sich freiwillig anzuschließen?
Physiotherapien, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Hebammen und Pflegeeinrichtungen können bereits den eHBA beantragen.
Gibt es eine Obergrenze an TI-Anschlüssen pro IK?
Pro Versorgungsvertrag kann ein TI-Anschluss gebucht werden, maximal jedoch 2 pro IK.
Wann sind die Berufsgruppenspezifischen Anschlussfristen?
• Pflegebetriebe zum 1.7.2025
• Heilmittelerbringer (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) 1.1.2026
• Hilfsmittelerbringer 1.1.2026