Glossar

Mit dem Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur wird sich in den nächsten Jahren ein spezifisches Vokabular etablieren, das die Anwendungen und Technik der TI beschreibt. Hier finden Sie alle Begriffe aus dem Bereich der Telematikinfrastruktur auf einen Blick erklärt.

AMTS-Datenmanagement

AMTS steht für Arzneimitteltherapiesicherheit. Das AMTS-Datenmanagement ermöglicht es, patientenindividuelle Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Es ist eine freiwillige Fachanwendung in der Telematikinfrastruktur.

Anwender

Anwender sind alle natürlichen Personen und Organisationen, die TI-Services nutzen, aber auch Leistungserbringer, die bestimmte Systeme verantworten.

Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, freiwillig

Neben verpflichtenden Anwendungen der eGK gibt es freiwillige Angebote, in die der Versicherte vorher einwilligen muss (gemäß § 291a Abs. 3 SGB V). Dazu gehören u. a. das Notfalldatenmanagement oder die elektronische Patientenakte.

Apothekenverwaltungssoftware (AVS)

Das IT-Managementsystem, das Apotheker in ihrer täglichen Arbeit unterstützt und digital Prozesse abbildet. Im Kontext der TI ist die AVS die Schnittstelle, um Funktionen der TI nutzen zu können, wie z. B. das eRezept.

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

AMTS beschreibt alle Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass ein Arzneimittel ordnungsgemäß gebraucht wird. Ziel ist es, den Medikationsprozess effizient zu gestalten, Medikationsfehler zu vermeiden und das Risiko für die Patienten zu minimieren.

Arzneimittelverordnungsdaten

In den Arzneimittelverordnungsdaten sind alle Informationen über die von Ärzt:innen ausgestellten Verordnungen zu finden.

Basis-Rollout

Arztpraxen und Krankenhäuser sind schon seit einigen Jahren mit Kartenterminals ausgestattet und die Versicherten haben bereits seit einigen Jahren individuelle elektronische Gesundheitskarten. Der sogenannte Basis-Rollout Prozess der TI.

Bestandssystem

Im Kontext der Telematikinfrastruktur werden so alle bereits bestehenden IT-Systeme von Leistungserbringern und Kostenträgern bezeichnet. Sie selbst sind kein Bestandteil der Telematikinfrastruktur, sondern gehören zu den Fachanwendungen.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)

Bekommt ein Versicherter gleichzeitig mindestens drei Arzneimittel, dann hat er Anspruch auf einen eigenen Medikationsplan (in Papierform). Dieser Plan wird durch einen Arzt/eine Ärztin erstellt und ausgehändigt (§ 31a SGB V).

Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz

Melde- und Benachrichtigungspflichtige Stellen können medizinische Daten bzw. Testdaten aus Laboren digital sicher und schnell über ein digitales Meldeportal an an Gesundheitsämter, Landesbehörden oder beispielsweise das RKI übermitteln.

Dienstleister vor Ort (DVO)

Dienstleister vor Ort (DVOs) sind natürliche Personen, die vor Ort Anwender der TI bei allen Belangen unterstützen. Sie arbeiten im dezentralen Bereich.

Digitale Identität

Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) ist vorgesehen, dass alle Versicherten und Leistungserbringer eigene digitale Identitäten haben. Sie sollen eine sichere Authentifizierung für digitale Anwendungen ermöglichen.

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Ziel des 2020 in Kraft getretenen DVG ist die flächendeckende Verfügbarkeit von digitalen Gesundheitsangeboten für Patienten. Es verpflichtet Apotheken bis zum 30.09.2020 und Krankenhäuser bis zum 31.12.2020 zur Anbindung an die TI.

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Im Fokus stehen mehr Telemedizin, eine moderne Vernetzung über die Telematikinfrastruktur und digitale Unterstützung für die Pflege - sogenannte DiPAs (Digitale Pflegeanwendungen).

Drittanbieter

Anbieter, die Anwendungen, Dienste oder Komponenten innerhalb des TI-Systems zur Verfügung stellen, die notwendig zur Nutzung mancher Services sind, jedoch nicht ein Produkttyp der TI sind.

E-Health Kartenterminal

Liest die Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, des Praxisausweises und des eHBA aus und sorgt für eine Authentifizierung innerhalb des TI-Netzwerks und ist notwendig, um Onlineanwendungen der eGK nutzen zu können.

E-Health-Gesetz

Gesetz zur sicheren digitalen Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen und die Grundlagen für die TI. Ziel ist es, die Chancen der Digitalisierung für alle Akteure nutzbar zu machen und eine sichere Infrastruktur zu schaffen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 1. Oktober 2021 müssen Arztpraxen ihre AUs elektronisch an die Krankenkassen der Patient:innen verschicken. Mittlerweile ist auch die digitale Weiterleitung der eAU an Arbeitgeber möglich.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Der individuelle Gesundheitsausweis von Patient:innen, gilt als Nachweis einer Versicherung und ist berechtigt zur Inanspruchnahme (zahn-)ärztlicher Behandlung (gemäß § 15 SGB V). Rückseitig ist die European Health Insurance Card (EHIC) abgebildet.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Der digitale Speicherort für alle eigenen Gesundheitsdaten (u. a. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte) und bildet die Grundlage einer digitalen Anamnese.

Elektronische Verordnung (eVO)

Elektronische Verordnung (eVO) ist ein anderer Begriff für das elektronische Rezept (eRezept).

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Ermöglicht es Ärzten und Psychotherapeuten schon seit einiger Zeit, Arztbriefe digital direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem zu versenden und zu empfangen. Für den Versand wird eine eHBA und damit eine QES benötigt.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Personenbezogene Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen (z. B. Ärzt:innen und Apotheker:innen) innerhalb des TI-Netzes identifizieren und ausweisen können. Der eHBA wird benötigt, um auf personenbezogene Daten der eGK zugreifen zu können.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Das digitale Verzeichnis aller verschriebenen Medikamente eines:einer Patient:in. Auch weitere medikationsrelevante Daten (z. B. Allergien) können hier von allen behandelnden Ärzt:innen hinterlegt werden.

Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Gemeinsame Stelle der Länder, zur Koordination der Ausgabe von elektronischen Ausweisen. Zielgruppe sind nicht approbierte Leistungserbringer (z. B. der Pflegebereich oder Heilmittelerbringer), die nicht über eigene Institutionen verfügen.

Elektronisches Rezept (eRezept)

Die digitale Version des Papierrezeptes. Kann von Ärzt:innen elektronisch erstellt, signiert und in die TI eingestellt werden.

ePA-Aktensystem

Das Aktensystem der elektronischen Patientenakte stellt sicher, dass nur vorab autorisierte und authentifizierte Nutzer:innen auf das Aktensystem zugreifen und mit ihm interagieren können.

Fachanwendungen

Technische Anwendung, die innerhalb der TeI durch einen von der gematik zugelassenen oder beauftragten Anbieter zentral zur Verfügung gestellt und betrieben wird. Fachanwendungen werden in freiwillige und verpflichtende Anwendungen unterschieden.

Fachdienst

Ein zentraler Anwendungsanteil einer Fachanwendung mit Anbindung an die TI-Plattform.

gematik

Gesellschaft für TI-Anwendungen der Gesundheitskarte mbH. Gesellschafter sind Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

Kern des GSAV ist die bessere Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderbehörden, die stärkere Kontrolle von Apotheken und Arzneimittelherstellern und die Kompetenzerweiterung des Bundes, wenn es um die Kontrolle der Arzneimittelsicherheit geht.

GKV-Spitzenverband

Die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung.

Institutionsidentität

Ermöglicht eine individuelle Identifikation innerhalb einer Organisationseinheit, z. B. die Identifikation einer einzelnen Arztpraxis in einem Praxisverbund oder einer einzelnen Abteilung innerhalb eines Krankenhauses.

Institutionskennzeichen

Das Institutionskennzeichen (IK-Nummer) ist ein eindeutiges Merkmal für die Identifizierung von Kostenträgern und bestimmten Leistungserbringern (z. B. Apotheken)

Interoperabilität

Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit verschiedener Systeme, Technologien oder Organisationen, nahtlos zusammenzuarbeiten. Dies erfordert in der Regel die Einbehaltung gemeinsamer technischer Standards.

Interoperabilititätstest

Der Nachweis der korrekten funktionalen Zusammenarbeit der Produkte untereinander.

Kartenherausgeber

Kartenherausgeber sind verantwortlich für die korrekte Zuordnung von Karten innerhalb der TI zu Personen, Institutionen und Geräten. Sie sind darüber hinaus verantwortlich für die Ausstellung, die Ausgabe und den Einzug der Karten.

Karteninhaber

Der:die Karteninhaber:in die Person, welche Entscheidungsbefugnis über den Einsatz einer eGK im Gesundheitswesen hat. Im Allgemeinen sind das die Versicherten selbst.

Kommunikation für Leistungserbringer (KOM-LE)

Die Vorgängerversion der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sorgte für eine vertrauliche und sichere Kommunikation zwischen den Beteiligten im Gesundheitssystem.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

KIM sorgt für eine vertrauliche, verschlüsselte und verlässliche Kommunikation sensibler Gesundheitsdaten über Einrichtungen, Sektoren und Fachbereiche hinweg. KIM ist das zentrale Kommunikationssystem der TI.

Konnektor

Ein“Router” für die Anbindung der Praxis/Institution an die TI. Stellt eine sichere Verbindung zur TI her, indem ein Virtual Privat Network (VPN) Zugang aufgebaut wird, zum sicheren Datenverkehr und zur verschlüsselten Datenübertragung.

Konnektor-Hosting

Der Konnektor des Leistungserbringers wird nicht mehr lokal, sondern von einem Dienstleister in dessen Rechenzentrum betrieben. Der Dienstleister übernimmt dabei den Betrieb und die Verwaltung des Konnektors.

Krankenhausinformationssystem (KIS)

Das IT-System in Krankenhäusern zur Abbildung digitaler Prozesse und als Schnittstelle zu weiteren Akteuren im Gesundheitssystem.

Laborinformationssystem (LIS)

Das zentrale IT-System der Labore und ermöglicht die Speicherung, den Abruf und die Bearbeitung von Labordaten.

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Möglichkeit des Zugriffs auf im Notfall relevante Informationen, die auf der eGK gespeichert werden können. Dazu gehören u. a. Medikamente, Hinweise auf Allergien und Unverträglichkeiten, oder auch Kontaktdaten von Angehörigen.

Notfalldatensatz (NFD)

Der Notfalldatensatz beinhaltet alle Daten, die für das Notfalldatenmanagement relevant sind. Hierzu zählen v. a. medizinische Hintergrundinformationen.

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)

Klärt die Nutzung von digitalen Angeboten durch Patient:innen (z. B. die elektronische Patientenakte, ePA) und regelt Datenschutzfragen von Patientendaten und Haftungsfragen.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde 2018 beschlossen und trat in 2019 in Kraft. Der Fachkräftemangels in der Kranken- und Altenpflege ist zentraler Punkt des Gesetzes; 13.000 neue Stellen in der Altenpflege sollen geschaffen werden.

Praxis- bzw. Institutionsausweis

Dient der Authentifizierung und Identifizierung im Netzwerk als rechtmäßiger Nutzer der TI. Jede Gruppe im Gesundheitswesen hat eine eigene Karte. Der Zugang wird zentral über das Gesundheitsberuferegister (eGBR) verwaltet (s. auch SMC-B).

Praxisverwaltungssoftware (PVS)

Praxismanagementsystem, das Ärzt:inne, Psychotherapeut:innen und Heilmittelerbringer in der Praxisorganisation unterstützt. Alle Abläufe sollen digital abgebildet und eine einfache Schnittstelle zu den Anwendungen der TI sichergestellt werden.

Primärsystem (PS)

Alle IT-Systeme, die vor Ort beim Leistungserbringer eingesetzt werden, wie beispielsweise eine Praxisverwaltungssoftware (PVS), ein Zahnarztpraxisverwaltungssystem (ZVS), ein Krankenhausinformationssystem (KIS) oder eine Apothekensoftware (AVS).

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Digitale rechtssichere Authentifizierung in der TI zum Unterzeichnen von wichtigen Dokumenten. Grundlage ist ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen, das medizinische Dokumente verschlüsselt und vor der Einsicht Unbefugter sichert.

Refinanzierung

Die Kosten für die Anbindung an die TI werden für alle Leistungserbringer erstattet. Die Berufsverbände verhandeln mit dem GKV-Spitzenverband die Refinanzierung des TI-Zugangs je Berufsgruppe. Für Pflege, Physiotherapie und Hebammen ist dies erfolgt.

Remote-PIN

Der Remote-PIN ist ein Mechanismus, der es ermöglicht, an einem Kartenterminal (A) eine Karte einzustecken und dazu an einem anderen Kartenterminal (B) eine PIN einzugeben.

Signatur-PIN (PIN QES)

Zusammen mit dem Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht die Signatur-PIN eine rechtsverbindliche und qualifizierte Unterschrift (QES).

SMC-B

SMC-B steht für Security Module Card und ist der elektronische Praxisausweis bzw. der elektronische Institutionsausweis.

SMC-B KRT

Die SMC-B KRT ist eine weitere Spezialform der SMC-B und ist die Institutionskarte für Kostenträger.

SMC-B ORG

Die SMC-B ORG wird zentral von der gematik für alle sonstigen Organisationen im Gesundheitswesen herausgegeben (Krankenversicherungen, Verbände, Dienstleister, Facheinrichtungen für Therapie und Pflege, Kammern, Berufsgruppenvereinigungen).

SMC-K (gSMC-K)

Chipkarte für Geräte innerhalb der TI. Das “g” steht für “gerätespezifisch”. Sie ist das Sicherheitsmodul innerhalb des Konnektors und die einzig fest verbaute, unsichtbare Smartcard, die alle kryptografischen Funktionen des Konnektors übernimmt.

SMC-KT (gSMC-KT)

 

Die SMC-KT ist wie die SMC-K eine gerätespezifische Karte für den eHealth-Kartenterminal. Die Karte wird im stationären Terminal montiert, um über den Konnektor eine sichere Verbindung zur Telematikinfrastruktur herzustellen.

SMC-RFID

 

Die SMC-RFID ist eine weitere Karte innerhalb der TI-Struktur, wobei das RFID für Radio Frequency Identification steht. Die SMC-RFID ist der personengebundene Schlüsselspeicher zum Auslösen einer Komfortsignatur.

Telematik

Telematik setzt sich aus den beiden Worten “Telekommunikation” und “Informatik” zusammen. Es geht darum, Daten und Informationen zu erstellen, zu ermitteln, zu speichern, zu verarbeiten und mit Hilfe von Telekommunikationssystemen zu vernetzen.

Telematik Plattform (dezentrale Produkte)

Dezentrale Produkte der TI-Plattform sind alle Produkte, die lokal vor Ort in den Netzen der Leistungserbringer und Kostenträger sind. Dazu gehören z. B. Konnektor, Kartenterminal, die elektronische Gesundheitskarte, eHBA und SMC.

Telematik Plattform (zentrale Produkte)

Zentrale Produkte der TI-Plattform sind alle Produkte, die von Herstellern entwickelt und von Anbietern innerhalb der TI betrieben werden. Sie setzen die vorab definierten Netzwerkdienste, Infrastrukturdienste und Basisdienste um.

Telematik-ID

Eindeutige elektronische Identität von Leistungserbringern und medizinischen Institutionen innerhalb der TI. Sie wird von den Sektoren des Gesundheitswesens zugewiesen, verwaltet und kontrolliert und kann mit jedem Kartenwechsel geändert werden.

Telematikinfrastruktur (TI)

“Datenautobahn” des deutschen Gesundheitswesens mit dem Ziel, alle Akteure im Gesundheitsnetz miteinander zu vernetzen und eine sichere und schnelle Kommunikation verschiedener IT-Systeme zu ermöglichen.

Telematikinfrastruktur Plattform (TI-Plattform)

Die TI-Plattform unterstützt die Fachanwendungen der TI mit allen nötigen technischen und organisatorischen Anteilen und besteht aus dezentralen Komponenten, den zentralen Diensten und dem Zugangsnetz.

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Das TSVG wurde 2019 beschlossen. Mit dem TSVG erhält der Bund die Mehrheitsanteile an der gematik.

Verifikationskarten

Eine Verifikationskarte ist eine SMC-B ohne eine X.509-Zertifikation, sodass keine individuelle Zuordnung zu einer Person möglich ist. Sie dient zur Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte.

Versicherten Help Desk (VHD)

Der Versicherten Help Desk ist erster Ansprechpartner bei allen Störungen im Zusammenhang mit dem ePA-Aktensystem. Hier werden Probleme behoben, die von Versicherten gemeldet werden.

Versichertenstammdaten (VSD)

Zu den Versichertenstammdaten gehören u. a. Name, Geburtsdatum und Wohnort einer Person, die auf jeder elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind.

Versichertenstammdaten Online-Prüfung

§ 291 SGB V sieht vor, dass alle Versichertenstammdaten (VSD) regelmäßig auf Gültigkeit und Aktualität geprüft werden müssen. Dafür wird zuerst die allgemeine Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte geprüft, dann die Aktualität der VSD.

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Das VSDM dient dem Austausch von Versichertenstammdaten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Die Stammdaten eines jedes:jeder Patient:in sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.

VPN-Zugang

VPN steht für Virtuelles Privates Netzwerk (VPN). Damit alle Sicherheitsstandards eingehalten werden, brauchen alle Akteure einen VPN-Zugang zur TI, der von der gematik zertifiziert und freigegeben werden muss.

Webinar

Das Webinar ist eine Online-Veranstaltung, bei der wir Ihnen Inhalte zur Telematikinfrastruktur vermitteln und ihre Fragen in Echtzeit beantworten.

Zertifizierung

Alle Komponenten, die für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur genutzt werden, müssen offiziell von der gematik und dem BSI zertifiziert und zugelassen werden.

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