Heilmittelbereich

Verbindung
schaffen –
Therapie neu gestalten

Von jetzt auf leicht – Sicher in die digitale Zukunft

Mit dem TI-Anschluss werden Patientendaten sicher und effizient ausgetauscht. So können Sie und Ihre Praxis schnell und einfach auf wichtige Gesundheitsinformationen zugreifen. Diese Entwicklungen ermöglichen nicht nur eine zeitnahe Diagnose und Therapie, sondern eröffnen auch viele neue Möglichkeiten, die über reine Büroarbeit hinausgehen: 

  • Schnell: Schnellere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern 
  • Sicher: Sicherer Austausch sensibler Daten zwischen den Akteur:innen im Gesundheitswesen 
  • Optimiert: Bessere Patientenversorgung

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Was bedeutet der TI-Anschluss für Sie und Ihre Praxis?

Digitalisierung bedeutet in der heutigen Welt alles. Dank des gewaltigen Fortschritts in den letzten Jahren, können Sie sich bereits jetzt, mit Hilfe von Automationsverfahren, einige Ihrer Arbeitsprozesse abnehmen lassen. Wir wissen, dass der Praxisalltag häufig nicht die Zeit hergibt, die Sie sich für die Versorgung Ihrer Patient:innen nehmen möchten. Dies entsteht meist durch Verwaltungsarbeit im Büro, oder aber auch durch den langwierigen Informationsaustausch zwischen Ihnen und anderen Akteur:innen im Gesundheitswesen.

Die Telematikinfrastruktur kann dazu beitragen, diese Schmerzpunkte durch automatische Verwaltungsprozesse, effiziente Datenübertragungen und Einhaltungen von Datenschutzstandards anzugehen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für die Patientenbetreuung und trägt zur Entlastung Ihrer Heilmittelpraxis bei.  

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Mit einem separaten Antrag beim GKV-Spitzenverband lassen sich die Kosten für den Anschluss von Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur bis zu 100 % refinanzieren. opta data begleitet Sie auf dem Weg in die TI mit unserem Rundum-TI-Service. 

Unser Angebot für Sie!

162,79 € (exkl. MwSt. monatlich)
690 € (exkl. MwSt.) einmalige Kosten für das Kartenterminal
Ihre Erstattung vom GKV-Spitzenverband: 207,92 € (inkl. MwSt. monatlich)

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Egal ob Sie Kund:in eines Abrechnungszentrums oder Selbstabrechner:in sind: thevea unterstützt Sie in Ihrer Arbeit!

Durch den Verbund der opta data, mit Severins & AS AG gewährleisten wir Ihnen vollen Schutz vor Absetzungen und eine hohe finanzielle Sicherheit. thevea ist als Abrechnungs-Tool, so wie als Digitalisierungssoftware für Ihre Praxis einsetzbar.

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Fragen und Antworten zur TI

Wir beantworten Ihre meistgestellten Fragen zur TI kompakt und verständlich.

Die sogenannten Fachanwendungen bilden das Herzstück der TI. Sie liefern digitale Lösungen für bisher größtenteils analoge Prozesse im Gesundheitsbereich, beispielsweise für den Austausch von medizinischen Daten zwischen Kliniken und Pflegeeinrichtungen.  

Für die Nutzung der verschiedenen Anwendungen benötigen Sie keine gesonderte Software, sondern greifen bequem über Ihre TI-fähige Branchensoftware darauf zu. Wichtige Fachanwendungen sind beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA), das eRezept und der Kommunikationsdienst KIM. 

Kommunikation im Medizinwesen (KIM) 

KIM ist ein Kommunikationssystem, welches eine schnelle, sichere Kommunikation sensibler Gesundheitsdaten über Einrichtungen, Sektoren und Fachbereiche hinweg ermöglicht. Dokumente (z. B. Befunde, Arztbriefe) und Nachrichten können sicher verschlüsselt per E-Mail versendet werden. 

eRezept – eLeistungsnachweis – eVerordnung  

Das eRezept ist die digitale Version des Papierrezepts. Es wird digital erstellt und signiert und verschlankt den gesamten Prozess von der Rezeptausstellung bis hin zur Einlösung in Apotheken. Für Pflegebetriebe ist der eLeistungsnachweis angedacht, für Heil- und Hilfsmittelerbringer die eVerordnung.

elektronischer Medikationsplan (eMP) 

Der elektronische Medikationsplan bietet eine digitale Übersicht aller aktuell eingenommenen Medikamente. Zusätzlich können weitere medikationsrelevante Informationen hinterlegt werden, beispielsweise Allergien oder Unverträglichkeiten. So wird eine optimal abgestimmte Behandlung ermöglicht und Wechselwirkungen werden vermieden. 

elektronische Patientenakte (ePA)

Dank der elektronischen Patientenakte können alle gesundheitsbezogenen Daten, Dokumente und Unterlagen zentral an einem Ort gespeichert und eingesehen werden. Die Datenhoheit liegt dabei in den Händen der Patient:innen, welche die Informationen ausgewählten medizinischen Fachkräften zur Verfügung stellen können. 

TI-Messenger

Der Messenger-Dienst ermöglicht eine schnelle, direkte Kommunikation in Echtzeit über Kurznachrichten. Ob Rückfragen zu verordneten Medikamenten, Therapiemaßnahmen oder Hilfsmitteln, ob Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten – mit TIM geht all das ganz schnell und unkompliziert. 

Notfalldatenmanagement (NFDM) 

Neben den Versichertenstammdaten können Patient:innen weitere Gesundheitsdaten für Notfälle freiwillig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern. Dazu gehören Medikamente, Allergien, Diagnosen und Kontaktdaten von Angehörigen ebenso wie Hinweise auf Patientenverfügungen oder Organspendeausweise. 

Nicht-verkammerte Leistungserbringer können ihren eHBA beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Die Abwicklung dafür übernimmt das Serviceportal NRW zentral für alle Bundesländer. HIER gelangen Sie zur richtigen Seite, auf der Sie ein Konto anlegen können. Anschließend können Sie den eHBA unter folgendem LINK beantragen.  

Nachdem die Beantragung des eHBA bewilligt wurde, kann dieser bei einem Vertrauensdiensteanbieter wie beispielweise der D-Trust bestellt werden. Den Link dazu finden Sie HIER. Für verkammerte Leistungserbringer erfolgt die Beantragung über die einschlägigen Handwerkskammern. 

Wie der eHBA wird auch die SMC-B beim eGBR über das Serviceportal NRW beantragt. Hierfür melden Sie sich mit Ihrem Account aus dem eHBA-Prozess an. Nachdem die Beantragung der SMC-B bewilligt wurde, können Sie diese bei einem Vertrauensdiensteanbieter, beispielsweise D-Trust, bestellen. HIER geht’s zur Bestellung bei D-Trust. 

eHBA und SMC-B sind Ihre Eintrittskarten in die Welt der TI. Beide Authentifizierungskarten sind Voraussetzung für die Teilnahme an dem digitalen Netzwerk.  

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein personenbezogener Ausweis und dient der Authentifizierung des jeweiligen Behandlers. Er bietet sicheren Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und deren Fachanwendungen sowie die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Mit dem eHBA haben Leistungserbringer außerdem die Möglichkeit, Dokumente digital und rechtssicher zu unterzeichnen. Denn zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten wird auch Ihre persönliche Signatur auf dem eHBA gespeichert. Nur Inhaber eines eHBA können den Praxisausweis, die sogenannte SMC-B Karte, bestellen.  

Auch Änderungen von personenbezogenen Daten können ausschließlich mit einem eHBA durchgeführt werden. Auf diese Weise soll Missbrauch vermieden und ausreichender Datenschutz gewährleistet werden. Ein Beispiel für eine solche Änderung ist das Hinzufügen eines neuen Medikamentes im elektronischen Medikationsplan sowie das Anlegen eines Notfalldatensatzes auf der Gesundheitskarte.   

Mit der SMC-B Karte (Security Module Card Typ B) oder auch Institutionsausweis genannt, können sich Praxen und Betriebe als rechtmäßige Nutzer der TI ausweisen.   

Mit der SMC-B hat der Leistungserbringer Zugriff auf die Anwendungen in der TI sowie auf die eGK des Patienten. Durch die SMC-B bekommt die Institution beispielsweise Zugriff auf das Mailsystem KIM(Kommunikation im Medizinwesen) und kann so Daten verschlüsselt und sicher versenden. Wichtiger Unterschied zum eHBA: Mit der SMC-B Karte können Institutionen auf Patientendaten zugreifen, für eine Änderung dieser Daten ist jedoch ein eHBA zwingend erforderlich.   

Die Beantragung beider Authentifizierungskarten wird zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) geregelt.  

Voraussetzungen für die Nutzung der TI sind ein Computer (PC oder Laptop) und eine möglichst stabile Internetverbindung. Optimal wäre eine 1 GB Leitung, die TI funktioniert aber auch mit allen langsameren Verbindungen – die Übertragung dauert dann im Einzelfall, je nach Anwendung, ein wenig länger. Weiterhin benötigen Sie eine Branchensoftware, die TI-fähig ist. Denn die TI wird über Ihre normale Software genutzt. Im Grunde ist es für Sie so, als wenn Ihre Software ein umfassendes ‚Update‘ erhalten hat, mit dem Sie nun auch TI-Anwendungen nutzen können. 

Weitere technische Komponenten sind ein Konnektor für die Anbindung der Praxis/des Betriebs an die TI sowie ein eHealth-Kartenterminal für das Auslesen der Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte. Beide Komponenten erhalten Sie von uns, wobei der Konnektor zentral in einem Rechenzentrum verwaltet wird. Damit wir Sie an die TI anschließen können, benötigen Sie außerdem zwei Authentifizierungskarten: den eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) als digitaler Ausweis für die:den Behandelnde:n und eine SMC-B (Institutionsausweis) zur Identifizierung des Betriebs. Um diese Karten müssen Sie sich im Vorfeld kümmern und diese beantragen. 

Die Abwicklung zur Beantragung der SMC-B und des eHBA übernimmt das Serviceportal NRW zentral für alle Bundesländer. HIER gelangen Sie zur richtigen Seite.  

Die Anbindung an die TI erfolgt in der Regel zentral in einem Rechenzentrum, sodass vor Ort im Betrieb nur noch ein (oder bei Bedarf mehrere) Kartenterminal(s) benötigt wird/werden. Das wird bei der Bestellung des TI-Anschlusses direkt mitberücksichtigt. Heißt: Es gibt ein Bestellportal, in dem der Anschluss inklusive Geräte bestellt werden kann und ein Techniker kümmert sich um die Einrichtung. Die Software für den Betrieb der Hardware ist bereits auf den Geräten installiert. Das Einzige, worum die Praxen/Betriebe sich separat kümmern sollten, ist eine Praxisverwaltungssoftware oder ein Warenwirtschaftssystem, welches die Betriebsabläufe ‚managed‘ und mit der TI kommunizieren kann. 

Im Idealfall können Sie die Software, die Sie heute im Einsatz haben, einfach weiter nutzen. Ihr Primärsystemanbieter muss durch ein Update der Software dafür sorgen, dass diese TI-fähig ist. Eine separate TI-Software, losgelöst von Ihrer Branchensoftware, gibt es nicht. 

Die opta data ist bestens mit den TI-Spezifikationen vertraut, gern übernehmen wir den Kontakt zu Ihrem Softwareanbieter und klären mit ihm die technischen Details, die es zu beachten gilt. Melden Sie sich dazu gerne unter telematikoptadata-gruppede und wir nehmen Ihnen diesen Schritt im Vorfeld gerne und natürlich kostenfrei ab. 

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für alle Akteure im Gesundheitswesen früher oder später verpflichtend. Dafür gibt es, gesetzlich verankert, zwei Arten von Anschlussfristen: Freiwillige und verpflichtende, die derzeit wie folgt festgelegt sind: 

2020: Pflege (freiwillig) 

2021: Hebammen und Physiotherapeut:innen (freiwillig) 

2024: Heilmittelerbringer:innen und Hilfsmittelanbieter:innen (freiwillig) 

2025, vorauss.: Pflege (verpflichtend) 

2026: Heilmittelerbringer:innen und Hilfsmittelanbieter:innen (verpflichtend) 

Aus Erfahrung können wir sagen, dass, je näher die Anbindungsfrist rückt, die Anfragen zunehmen und einige Zeit zwischen dem Auftrag und der tatsächlichen Anbindung vergeht. Daher empfehlen wir, sich frühzeitig um die TI-Anbindung zu kümmern und somit entspannt und startklar zu sein, wenn die Nutzung der TI verbindlich wird.  

Es gibt verschiedene Anbieter am Markt, bei denen Sie einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur beauftragen können. Wichtig ist, dass diese Anbieter durch die gematik zertifizierte Komponenten für Ihren TI-Anschluss anbieten.  

Bei opta data erhalten Sie alles rund um Ihren TI-Anschluss aus einer Hand. Das bedeutet, Sie bestellen bei uns den Zugang und wir kümmern uns um den Rest, auch um die Installation. Unsere Kund:innen werden über ein Rechenzentrum angeschlossen, sodass bei Ihnen vor Ort in der Einrichtung oder Praxis lediglich ein Kartenterminal aufgestellt wird. Das hat für Sie den Vorteil, dass es vor Ort keinen „Kabelsalat“ gibt oder technische Geräte herumstehen und Sie durch die zentrale Verwaltung jederzeit auf dem aktuellen Stand sind.  

Auch wenn es einmal eine Störung gibt, wird diese sofort erkannt und kann behoben werden – ohne dass erst ein Termin bei Ihnen vor Ort geplant werden muss. Ganz konkret übernimmt unsere Techniker-Einheit die Installation im Rechenzentrum und kümmert sich um den Anschluss des Kartenterminals bei Ihnen vor Ort. Der gesamte Prozess geht automatisch und Hand in Hand, sodass Sie sich nicht an unterschiedliche Firmen wenden müssen. 

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