5 häufige Fragen zum eHBA
Werfen wir nun einen Blick auf fünf der häufigsten Fragen, die im Rahmen der elektronischen Heilberufsausweise aufkommen.
Für wen gibt es einen eHBA bzw. einen eBA?
Alle Personen, die rechtlich zum Zugang zur Telematikinfrastruktur berechtigt sind, haben Anspruch auf einen eHBA oder eBA. Es wird zwischen dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und dem elektronischen Berufsausweis (eBA) unterschieden.
Der elektronische Heilberufsausweis (kurz: eHBA) ist ein Ausweis für alle Angehörigen der Heilberufe in Deutschland. Dazu gehören (Zahn-)Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Apotheker:innen. Vertreter:innen dieser sogenannten "approbierten Gesundheitsberufe" können ihren eHBA über die jeweiligen Landeskammern der Heilberufe (z .B. die Bayerische Landesärztekammer) beantragen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird auch an alle nicht-approbierten Leistungserbringer:innen ausgegeben, die keine eigene Stelle (z. B. Kammern) zur Koordinierung der Ausweiserstellung haben. Hier erfolgt die Vergabe zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (kurz: eGBR) in Münster, Nordrhein-Westfalen.
Der elektronische Berufsausweis (abgekürzt eBA) ist technisch identisch mit dem eHBA, hat aber nur eingeschränkte Zugangsrechte. Es richtet sich an medizinisches Personal im Gesundheitswesen (z. B. MTAs oder PTAs). Der eBA dient der Vorbereitung von Arbeitsschritten, die es den Angehörigen der Gesundheitsberufe ermöglichen, ihre tägliche Arbeit effektiver zu erledigen. So kann eine Arzthelferin beispielsweise geschützte Daten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) einsehen, aber keine Notfalldaten ändern.
Insgesamt sollen eHBA und eBA an rund 2 Millionen Menschen in Deutschland ausgegeben werden, die rund 60 Gesundheits- und Pflegeberufen angehören.
Von welcher Stelle bekomme ich einen eHBA?
Der eHBA kann von Heilmittelerbringer:innen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragt werden – aktuell für einige ausgewählte Berufsgruppen, am Sommer 2022 dann geplant für alle. Einen Überblick zum Prozess, Antworten auf häufig gestellte Fragen und alle Antragsinformationen gibt es hier auf der Seite der Bezirksregierung Münster. Nach Genehmigung des Antrags durch das eGBR muss der Ausweis bei einem Vertrauensdienstleister z.B. D-Trust (einem Unternehmen der Bundesdruckerei) bestellt werden.
Wann bekomme ich einen eHBA?
Heilmittelerbringer:innen, Pflegefachkräfte, Hebammen und Geburtshelfer, die in Deutschland eine Berufszulassung erworben haben sowie Notfallsanitäter:innen können derzeit einen eHBA beantragen. Für alle anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen gibt es derzeit noch keine Antragsmöglichkeit, aber es ist klar, dass der eHBA auf alle Berufsgruppen erweitert werden wird.
Kostet der eHBA etwas?
Die Kosten für eHBA hängen von der jeweiligen Berufsgruppe und dem Dienstleister ab. Leistungserbringer:innen müssen mit laufenden Kosten von etwa 100 Euro pro Jahr rechnen. Allerdings gilt dies derzeit nur für Berufsgruppen, die bereits einen eHBA beantragen können. Für einzelne Berufsgruppen gibt es schon heute Refinanzierungsvereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband, sodass ein (großer) Teil der Kosten refinanziert wird.
Ist der eHBA sicher?
Elektronische Heilberufsausweise sind - wie die gesamte TI-Infrastruktur - sehr sicher. Bei ihrer Ausstellung wird sorgfältig geprüft, ob die Antragstellenden tatsächlich berechtigt sind, einen solchen Ausweis zu führen. Bei Ärzt:innen wird zum Beispiel bei der zuständigen Kammer geprüft, ob der:die Antragsteller:in Mitglied einer Ärztekammer ist und damit zur Erstellung eines eHBA berechtigt ist.
Bei Heilmittelerbringer:innen, wie z. B. Physiotherapeut:innen, wird ein ähnliches Prüfungsverfahren angewandt. Das eGBR arbeitet bundesweit mit mehr als 1.500 Stellen zusammen, die die Qualifikationen und damit die Berufszulassung von Bewerber:innen bescheinigen können.