Das Notfalldatenmanagement (NFDM)

Relevante Gesundheitsdaten für den Notfall auf der eGK

Mit dem Notfalldatenmanagement (kurz NFDM) können mithilfe der TI lebenswichtige Daten, wie z.B. Informationen zu Medikation oder Allergien, auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte von Patient:innen gespeichert werden. Das Notfalldatenmanagement ist eine der ersten Funktionen der eGK gewesen, die Patient:innen freiwillig in Anspruch nehmen konnten. 

Auf einen Blick: Freiwillige Speicherung von relevanten Gesundheitsdaten auf der eGK für den Notfall. 

Neben den Versichertenstammdaten können Patient:innen eigenverantwortlich entscheiden, ob und wenn ja, welche weiteren Daten sie für Notfälle digital auf der eGK hinterlegen möchten. Dazu können u. a. Medikamente (s. eMedikationsplan), Allergien oder auch vorhandene Diagnosen gehören sowie Kontaktdaten von Angehörigen. Auch auf persönliche Erklärungen wie eine Patient:innenverfügung oder einen Organspendeausweis kann hingewiesen werden, damit Rettungskräfte bzw. medizinisches Personal im Notfall wissen, dass diese Dokumente existieren und wo sie zu finden sind. Da es sich hier um höchstpersönliche Gesundheitsdaten handelt, ist – auch im Notfall – zum Auslesen der Daten des NFDM ein elektronischer Heilberufsausweis erforderlich. Die Erstanlage der Notfalldaten übernimmt in der Regel der Hausarzt oder die Hausärztin. 

Die Vorteile
  • Schnellere Dateneinsicht
  • Mehr Transparenz
  • Bessere und individuell zugeschnittene Behandlung
  • Vermeidung von Fehlbehandlungen (z.B. aufgrund von Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten)
  • Berücksichtigung persönlicher Wünsche der Patient:innen

Grundsätzlich steht es allen Patient:innen frei, Informationen über das NFDM auf ihrer Gesundheitskarte zu speichern. Besonders sinnvoll erscheint es allerdings für Patient:innen, die verschiedene Medikamente einnehmen, bei denen es zu seltenen Wechselwirkungen kommen kann, wenn seltene Krankheitsbilder vorliegen oder Krankheiten, denen im Notfall eine besondere Relevanz beigemessen wird. Auch eine Schwangerschaft kann hier für Notfälle eingetragen werden.