Telematikinfrastruktur

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Krankschreibung wird digital

Die Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird digital – das verspricht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sie ist eine von vielen Anwendungen der Telematikinfrastruktur, die das Gesundheitswesen weiter digitalisieren soll. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, welche Vorteile die eAU für Patient:innen hat und wie sie aktuell genutzt wird.

Auf einen Blick: Eine Krankschreibung (der “gelbe Schein”) in elektronischer Form  

eAU: Seit dem 1. Oktober 2021 nutzbar 

Mit der stetigen Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur und ihren Anwendungen ist es seit dem 1. Oktober 2021 für Ärzt:innen möglich, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Ein großer Vorteil für Patient:innen und die Kooperation mit den Krankenkassen ist, dass die eAU digital an die Kassen übermittelt werden kann. Das spart nicht nur Papier und den Postweg, sondern macht den Versand der AU auch sicherer. Denn: Im Netzwerk der TI können die Bescheinigungen nicht verloren gehen oder an einen falschen Empfänger geraten. Die persönlichen Daten und vor allem Diagnosen von Patient:innen sind demnach besser geschützt. Auch die Zahlung von Krankengeld wird mit der eAU vereinfacht. Durch die elektronische Übermittlung kann eine lückenlose Dokumentation von aneinander anschließenden Krankschreibungen zuverlässig gewährleistet werden.  

Die Vorteile der eAU im Überblick 
  • Direkte Übermittlung der AU an die Krankenkassen 
  • Sichere Datenübertragung und Schutz von Personendaten 
  • Lückenlose Dokumentation und Vereinfachung von Krankengeld-Zahlungen 

Auch für Arbeitgeber soll die eAU Vorteile bieten: Ab 2023 sollen diese arbeitgeberrelevante Informationen ebenfalls elektronisch abrufen können, sodass betriebsinterne Dokumentationsprozesse ebenfalls vereinfacht werden.  

Einführung in zwei Schritten
Schritt 1: Praxismeldung an die Krankenkasse 

In einem ersten Schritt wurde, im Zuge des TI-Ausbaus, die Übermittlung der eAu von Praxis zu Krankenkasse eingeführt. Diese Meldung beinhaltet – wie auch bei der Krankschreibung auf Papier – folgende Daten:  

  • Name der Patientin/des Patienten 
  • Beginn und Ende der Krankschreibung 
  • Datum der Feststellung 
  • Hinweis, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt 
  • Grund der Arbeitsunfähigkeit (Diagnose) 

Viele Ärzt:innen übermitteln die AU seit Anfang des Jahres 2022 bereits digital an die Krankenkassen, weswegen in diesen Fällen die Papierbescheinigung entfällt. Seit dem 1. Juli 2022 ist dies für alle Kassenärzt:innen eine Empfehlung, jedoch besitzen noch nicht alle Praxen die notwendige technische Ausstattung.  

Schritt 2: Meldung an Arbeitgeber 

Ab 2023 sollen auch Arbeitgeber die Daten der Krankmeldung von den Krankenkassen digital zur Verfügung gestellt bekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Versicherte ihre AU weiterhin in Papierform an ihren Arbeitgeber versenden. Natürlich werden zukünftig nur die Daten elektronisch übermittelt, die auch jetzt auf der Ausfertigung des Krankenscheins für den Arbeitgeber zu finden sind. Informationen zur Diagnose sind davon ausgenommen.  

Zusammenfassung 

Die eAU bietet sowohl für Patient:innen als auch für Praxen und Krankenkassen einige Vorteile: Die Prozesse einer Krankschreibung werden vereinfacht, Daten besser geschützt und eine lückenlose Dokumentation von Krankheitszeiten ermöglicht. Ähnlich wie andere Anwendungen der TI trägt also auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dazu bei, das Gesundheitswesen in kleinen Schritten digitaler zu gestalten.  

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