Telematikinfrastruktur

Beantragung von eHBA und SMC-B für alle Bundesländer möglich

Die Authentifizierungskarten für den Zugang zur TI

Seit Mitte April 2023 ist die Beantragung der Authentifizierungskarten für die Telematikinfrastruktur (TI) bundesweit möglich. Beschäftigte aus den Bereichen Pflege, Physiotherapie und Geburtshilfe aller Bundesländer können nun ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und im Anschluss ihre Institutionskarte (SMC-B) für ihre Einrichtungen beantragen. 

Die Beantragung erfolgt über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), welches seinen Pilotbetrieb zunächst in Nordrhein-Westfalen gestartet hatte und nach und nach auf alle Bundesländer ausgeweitet hat. 

Die Authentifizierungskarten eHBA und SMC-B sind erforderlich, um Zugang zur TI und ihren Fachanwendungen, beispielsweise der elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem Kommunikationsdienst KIM, zu erhalten. 

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Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.

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